Hans Spanner

Bausachverständiger

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Aktuell - Baurecht.

 

 

Baurecht - Tücken lauern bei der Abnahme!

Endlich! Nach Monaten schweißtreibender Arbeit und nervenaufreibenden Verzögerungen steht der stolze Bauherr vor dem fertigen Haus - seinem neuen Heim. Doch bevor man einziehen kann, steht noch ein wichtiger Termin bevor: die Bauabnahme.
Ich sage Ihnen, welche Tücken bei der Bauabnahme lauern, worauf Bauherren achten sollten und wo sie bei Bedarf Unterstützung bekommen.

Rechtsfolgen der Bauabnahme.

"Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen", weist der Verband Privater Bauherren (VPB) auf die Bedeutung der Bauabnahme hin. Sie ist deshalb so wichtig, weil sich nach der Abnahme die Rechtsverhältnisse zwischen Bauherr und Bauunternehmer verändern. Zugleich kehrt sich die Beweislast um. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr nachweisen, dass ein bestehender Mangel am Haus auf eine ungenügende Leistung des Bauunternehmers zurückzuführen ist.

"Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Sie müssen ihr Haus nun selbst versichern", erklärt der VPB. Bis zur Abnahme ist es die Aufgabe des Bauunternehmers, das Haus gegen Diebstahl und Beschädigungen wie zum Beispiel Sturmschäden zu sichern.

Bei der Bauabnahme alle Mängel protokollieren.

Bauherren sollten der Bauabnahme also größte Aufmerksamkeit widmen. Sie sollte auf der Baustelle und im Beisein aller am Bau Beteiligter stattfinden. Auf jeden Fall sollte im Zuge dessen ein ausführliches Abnahmeprotokoll erstellt werden, das neben formalen Angaben wie Datum und Ort der Bauabnahme vor allem sämtliche noch bestehende Mängel enthält. Üblicherweise einigen sich beide Parteien anschließend auf eine Frist zur Nachbesserung und einen zweiten Abnahmetermin.

Wann man die Bauabnahme verweigern darf.

Ein einziger kleiner Mangel berechtigt nicht zum Verweigern der Abnahme. Solange der Bau aber wesentliche Mängel aufweist, sollte der Bauherr die Abnahme verweigern. "Oft fehlen die Außenanlagen, die Befestigung der Wege, die Einfriedung des Grundstücks, manchmal müssen noch Treppengeländer oder Vordächer montiert werden, gelegentlich sind auch die Installationen im Innern noch nicht benutzbar oder die Heizung funktioniert nicht", berichten die Sachverständigen Experten über beliebte Mängel bei der Bauabnahme.

Auch wenn der Bauunternehmer auf die Unterschrift drängt: Solche Häuser müssen nicht abgenommen werden! "Wer beim Schneider eine neue Hose maßfertigen lässt, käme niemals auf den Gedanken, eine Hose, an der Knöpfe und Reißverschluss noch fehlen, zu bezahlen und sie unfertig mitzunehmen, um sie irgendwann einmal fertig nähen zu lassen." Dasselbe gilt auch für ein unfertiges Haus. Auch mit der Zahlung der Schlussrate an den Bauunternehmer sollten die Bauherren bis zur endgültigen erfolgreichen Abnahme warten. Vor Gericht wird die vollständige Zahlung nämlich häufig als rechtsverbindliche Abnahme gewertet.

Unterstützung bei der Bauabnahme.

Viele Experten empfehlen Bauherren, die Bauabnahme mit Hilfe eines Bausachverständigen vorzubereiten und diesen auch zum Abnahmetermin mitzunehmen. Auch wenn man sich im Laufe der Bauphase ein gewisses Know-how angeeignet hat, so ist der Bauunternehmer fachlich doch deutlich überlegen. Allzu schnell lassen sich Bauherren hier übervorteilen. Fachliche Hilfe bieten hier öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige.

Die Kosten für einen Bausachverständigen, der den Bauherren bei der Bauabnahme unterstützt, zahlen sich aber aus, wenn mit Hilfe des Sachverständigen versteckte Mängel aufgedeckt werden können, über deren Beseitigung man sonst einen langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang führen müsste.