Hans Spanner
 
Bausachverständiger

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Energieausweis - ab 2013 Pflicht!

 

Wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

EnergieausweisFür Ein- bis Vierfamilienhäuser, die vor 1977 gebaut und noch nicht umfassend energetisch saniert wurden, muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Bei anderen Gebäuden reicht auch der günstigere Verbrauchsausweis.

Erstellen lassen müssen ihn die Eigentümer bislang nur auf Nachfrage von Kauf- und Mietinteressenten.

Als Sachverständiger rate ich Ihnen deshalb dringend, auf die Vorlage des Energieausweises zu bestehen, vor allem vor dem Kauf einer Eigentumswohnung. Bei einer solchen Immobilie ist der Energieausweis noch wichtiger als bei einem Einfamilienhaus, denn am Gemeinschaftseigentum kann nur wenig auf eigene Faust umgebaut werden und  eine energetische Sanierung kommt meist nicht in Betracht.

Ab 2013 muß der Energieausweis aber von Vermietern und Verkäufern aktiv – also immer und ohne Nachfrage – ausgehändigt werden. Wie diese Vorgaben konkret in Deutschland umgesetzt werden – etwa ob die wichtigsten Angaben des Energieausweises sogar in den Wohnungsanzeigen genannt werden müssen – ist derzeit noch unklar. Dies wird in der künftigen Energieeinsparverordnung festgelegt werden.