Hans Spanner

Bausachverständiger

Altöttinger Strasse 2
86899 Landsberg


Büro:

Schwaighofstrasse 9
86899 Landsberg

Sachverständiger_Logo

 

 

Energieausweis richtig lesen!

 

Bereits bei der Wohnungsbesichtigung sind Vermieter und Verkäufer ab 1. Mai 2014 dazu verpflichtet dem Interessenten den Energieausweis vorzulegen. Potenzielle Mieter oder Käufer sehen so auf einen Blick, welchen Energieverbrauch das Gebäude hat. Doch wie liest man das Dokument richtig?

Vermieter müssen den Energieausweis Interessenten bereits bei der Wohnungsbesichtigung zeigen. Doch viele können daraus nicht immer ablesen, mit welchen Heizkosten sie zu rechnen haben.
Energieausweis1
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind ab 1. Mai 2014 dazu verpflichtet, neuen Mietern oder Besitzern bereits bei der Wohnungsbesichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Dieser soll Auskunft darüber geben, ob es sich bei dem Haus um einen Sparmeister oder Energieverschwender handelt. Doch was genau die Zahlen auf dem Ausweis aussagen und vor allem, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist, erschließt sich dem Laien nicht unbedingt.

Zunächst gibt es eine eher verwirrende Unterscheidung zwischen dem sogenannten Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Ersterer basiert auf einer Berechnung, wie hoch der Energiebedarf eins Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein soll. Niedrigenergiehäuser zeichnen sich hier durch Werte im grünen Bereich aus, ältere und unsanierte Gebäude erkennt man durch hohe Werte im roten Bereich.

Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser.
Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses. Hierbei wird der gemessene Verbrauch aller Wohnungen des Gebäudes der letzten drei Jahre herangezogen. Da das Heizverhalten der Hausbewohner sehr unterschiedlich sein kann, ist der Verbrauchsausweis bei älteren Mehrfamilienhäusern nur dann zulässig, wenn diese mindestens fünf Wohneinheiten haben. Hintergrund: Bei kleineren Wohnhäusern könnte der Verbrauchswert wegen eines sehr sparsamen oder sehr verschwenderischen

Heizverhaltens einzelner Bewohner stark verfälscht sein. Bei größeren Häusern mit vielen Bewohnern geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich Energieverschwender und -sparer in etwa die Waage halten, so dass sich ein einigermaßen realistischer Mittelwert ergibt. Bei neueren Gebäuden, die ab 1. November 1977 errichtet wurden, ist der Verbrauchsausweis auch für Gebäude mit weniger als fünf Einheiten zulässig. Denn die seit diesem Zeitpunkt gebauten Häuser müssen den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen und somit besser gedämmt sein.
Energieausweis2Beim Verbrauchsausweis wird auf einer Skala ein Energieverbrauchskennwert ermittelt. Dieser wird in verbrauchten Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Bei älteren – bisweilen schon teilsanierten – Mehrfamilienhäusern liegt dieser Wert oft zwischen 100 und 200. Anhand dieses Wertes kann man zumindest grob abschätzen, wie hoch die Heizkosten für die Wohnung sein werden.

Energieeffizienzklassen.
Auf den Energieausweisen, die ab 1. Mai 2014 ausgestellt werden, wird die Skala von grün über gelb bis rot mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt. Die Klasse A+ kommt annähernd einem Passivhaus gleich, A entspricht dem neuen Niveau für Neubauten ab 2016. In die Klasse H fallen Häuser, die seit Jahrzehnten nicht saniert wurden. Da diese Effizienzklassen schon eine Weile auch für Haushaltsgeräte verwendet wurden, dürften Laien kein Problem damit haben, die Angaben auf dem Energieausweis richtig zu verstehen. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Energieeffizienzklassen einen genauen Rückschluss auf die Energiekosten nicht zu lassen. Zu unterschiedlich sind die Kosten bei verschiedenen Heizsystemen und die Brennstoffpreise.

So berechnet man ca. die zu erwartenden Heizkosten mit den Daten aus dem Verbrauchsausweis.
In einem ersten Schritt multipliziert man die Wohnfläche der Wohnung mit dem Faktor 1,2. Diese vom Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen vorgesehene, aber nicht ganz nachvollziehbare Regelung soll berücksichtigen, dass ein Gebäude auch Verkehrsflächen wie Treppenhaus und Kellerräume hat, die (teilweise) mitbeheizt werden. Diesen Wert multipliziert man mit dem Energieverbrauchskennwert aus dem Energieausweis.

Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung in einem Haus mit einem Energieverbrauchskennwert von 150 KWh ergibt sich demnach folgende Berechnung: 50 x 1,2 x 150 = 9.000 KWh. Nun kennt man den bei durchschnittlichem Heizverhalten in einem durchschnittlichen Jahr zu erwartenden Verbrauch in Kilowattstunden. Je nach Heizungsart und Energieversorger kann man daraus einen Preis berechnen. Angenommen, die Wohnung wird mit einer Gastherme beheizt und liegt in Landsberg, so kann man mit Heizkosten in Höhe von ca. 741 Euro im Jahr rechnen – wenn man den Grundversorgungstarif des hier verbreiteten Anbieters wählt (Stand: April 2014). Wählt man einen preiswerteren Anbieter, so lassen sich ca. über 100 Euro einsparen.

Höhere Heizkosten z.B. bei schlecht gedämmten Dachwohnungen usw.
Solche Berechnungen können freilich nur überschlägig sein. Insbesondere dann, wenn die Wohnung im Erdgeschoss über einem ungedämmten Keller oder in einem ungedämmten Dachgeschoss liegt, muss man unter Umständen mit höheren Heizkosten rechnen. Denn der Energieausweis gilt immer fürs gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohneinheiten.

Hans Spanner
Dipl. Bau-Sachverständiger