Hans Spanner
Bausachverständiger

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Aktuell - Feuchtigkeit und Schimmel.

 

 

Feuchtigkeit und Schimmel rechtfertigen selten eine fristlose Kündigung!

In der kalten Jahreszeit sind Feuchtigkeit und Schimmelbildung häufiger Anlass zum Streit zwischen Mietern und Vermietern. Oft ist das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter falsch. Manchmal kann das Vorliegen eines Mangels aber auch zum vorzeitigen Kündigungsrecht eines Mieters führen.

Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall ist die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung aufgrund von Schimmelbildung in der Wohnung. Nicht schon die kleinste Schimmelstelle berechtigt Mieter jedoch zur fristlosen Kündigung. Vielmehr muss es sich um eine erhebliche Schimmelbildung handeln, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt.

An dieser Voraussetzung scheitern die meisten dieser Kündigungen. Oft legen Mieter zwar ärztliche Atteste vor; aus diesen ergibt sich jedoch zumeist eine subjektive Überempfindlichkeit des Mieters. Diese berechtigt nicht zur Kündigung.

Daher lassen Sie sich im Falle einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung von Ihrem Mieter genau nachweisen, dass die Schimmelbildung für jedermann gesundheitsgefährlich ist. Und lassen Sie durch einen vereidigten Sachverständigen prüfen, was die Ursache für die Schimmelbildung ist.