Hans Spanner

Bausachverständiger

Altöttinger Strasse 2
86899 Landsberg


Büro:

Schwaighofstrasse 9
86899 Landsberg

Sachverständiger_Logo

 

 

Aktuell - Risse Mauerwerk.

 

 

RISSE IM MAUERWERK NICHT AUF DIE LEICHTE SCHULTER NEHMEN.

Wenn Sie Risse im Mauerwerk entdecken, sollten Sie sie beseitigen lassen. Klären Sie aber auch die möglichen Ursachen. Denn manchmal weisen kleine Risse am Haus auf größere Probleme hin.

Risse im Mauerwerk genau beobachten.
Risse im Mauerwerk sollten Sie niemals auf die leichte Schulter nehmen. In einem ersten Schritt sollten Sie die Risse schließen und dann beobachten, ob sie wieder von neuem auftreten. Die einfachste Methode: Tragen Sie eine dünne Schicht Gipsmörtel auf. Bilden sich die Risse nach ein paar Wochen oder Monaten wieder, dann ist das ein eindeutiges Zeichen. Es bedeutet, dass das Mauerwerk mehr in Bewegung ist als ihm guttut. Nun sollten Sie einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Denn allein können Sie die Schäden sicher nicht fachmännisch beurteilen und einschätzen.

Risse MauerwerkDen Ursachen auf den Grund gehen.
Eigentlich ist es einfach, Risse im Mauerwerk zu reparieren. Ein wenig Mörtel, neuer Putz, und schon sieht die Wand wieder wie neu aus.
Das sind jedoch nicht mehr als Schönheitsreparaturen. Die Ursache der Risse im Mauerwerk ist damit noch lange nicht gefunden geschweige denn beseitigt. Der Sachverständigen, den Sie sich ins Haus holen, sollte daher Ursachenforschung betreiben. In vielen Fällen sind die Gründe für immer wieder auftretende Risse im Mauerwerk in einem problematischen Untergrund zu finden. Nur wenn Sie diese Schwachstellen beseitigen lassen, verhindern Sie neue Risse. Das kann auch bedeuten, dass aufwändige Arbeiten am Fundament nötig werden.

Frage der Verantwortlichkeit klären.
Wollen Sie Risse im Mauerwerk beseitigen lassen, kann das hohe Kosten verursachen. Auch bei einem Hauskauf können später enddeckte Risse evtl. hohe Folgekosten verursachen.
Gerade auch wenn Ihr Haus noch nicht sehr alt ist, sollten Sie daher unbedingt prüfen lassen, ob Sie noch Gewährleistungsansprüche haben. Diese können Sie insbesondere gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen. Sind Fehler in der Planung die Ursache, kann auch Ihr Architekt haftbar sein.