Hans Spanner

Bausachverständiger

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Aktuell - Sanierung.

 

 

Kurze Bestätigung genügt!

Wer an seinem Haus eine energetische Sanierung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vornimmt, sollte sich das auch schriftlich bestätigen lassen.

Die energetische Sanierung ist eine lohnende Angelegenheit – wenn sie umsichtig ausgeführt und die errechneten Einsparungen auch erreicht werden. Der Bauherr als Laie kann das aber direkt nach dem Umbau kaum beurteilen. Dafür hat er das Recht auf eine schriftliche Erklärung der Handwerker.

Die Bundesregierung hat die Unternehmenserklärung zum Schutz der Bauherren eingeführt. Bauunternehmen sind verpflichtet, diese dem Hausbesitzer auszustellen.

Als Bestätigung genügt schon ein kurzer Satz am Ende der Rechnung, etwa in diesem Wortlaut:

"Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung."