Hans Spanner
 
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Trinkwasserverordnung

 

Legionellen-Prüfung ist Pflicht für Vermieter!

Das kann ganz schön teuer werden, eine nicht Einhaltung kann mit Bußgeld
bis zu 25000.-€ geandet werden!

TrinkwasserverordnungSeit November 2011 gilt bundesweit die neue Trinkwasserverordnung. Diese legt fest, dass Besitzer, Eigentümergemeinschaften und Vermieter ihre zentralen Anlagen zur Warmwasserbereitung jährlich auf Befall von Legionellen überprüfen lassen müssen.

Umsetzung der novellierten Trinkwasserverordnung (Trinkwv).
Sie als betroffener Vermieter haben dafür zu sorgen, dass die Aufgaben, die sich aus der Novellierung der TrinkwV ergeben, erfüllt werden. Es drohen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen durch eine evtl. Gesundheitsgefährdung und einer Stilllegung der Wasserversorgungsanlage.

Fristwahrung:
Die Untersuchung muss laut Gesetzgeber bis zum 31. Oktober 2012 durchgeführt werden.
Betroffen sind Anlagen zur Trinkwassererwärmung mit mindestens 400ltr. Wasserspeicher oder Warmwasserleitungen mit mindestens 3Liter Leitungsinhalt zwischen dem Boiler (Trinkwassererwärmer) und der Entnahmestelle.

Genauere Auskünfte erteilt Ihnen das für Sie zuständige Gesundheitsamt.