Liebe Leser,
bis zum 31.12.2013 müssen die Eigentümer von
vermieteten Mehrfamilienhäusern mit zentralen
Warmwasserbereitungsanlagen ihre Rohrleitungen
erstmals auf Legionellen untersuchen lassen.
Betroffen von der gesetzlichen Anordnung der
Trinkwasserverordnung sind alle Wohngebäude, welche
über einen zentralen Warmwasserspeicher oder
Durchlauferhitzer mit einem Volumen von mehr als 400
Litern verfügen.
Auch Wohngebäude, in denen die Wasserrohre zwischen
dem zentralen Wassererwärmer und der am weitesten
entfernten Verbrauchsstelle ein Volumen von über 3
Litern fassen, unterliegen der Kontrollpflicht.
Mehrfamilienhäuser mit einer dezentralen
Warmwasseraufbereitung und Ein- und Zweifamilienhäuser
werden von der Vorgabe der Trinkwasserverordnung nicht
erfasst.
Die Ergebnisse der Untersuchung müssen Sie als
betroffener Vermieter Ihren Mietern einmal im Jahr
mitteilen. Die Prüfung auf Legionellen muss alle drei
Jahre wiederholt werden. Die Kosten können Sie als
Vermieter auf Ihre Mieter als Betriebskosten umlegen.
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