Hans Spanner

Bausachverständiger

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Trinkwasserverordnung

 

Legionellen-Prüfung ist Pflicht für Vermieter!

Achtung: Bis 31.12.2013 müssen Sie die Legionellenprüfung des Trinkwassers durchgeführt haben!
 

Liebe Leser,

bis zum 31.12.2013 müssen die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen ihre Rohrleitungen erstmals auf Legionellen untersuchen lassen.

Betroffen von der gesetzlichen Anordnung der Trinkwasserverordnung sind alle Wohngebäude, welche über einen zentralen Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern verfügen.

Auch Wohngebäude, in denen die Wasserrohre zwischen dem zentralen Wassererwärmer und der am weitesten entfernten Verbrauchsstelle ein Volumen von über 3 Litern fassen, unterliegen der Kontrollpflicht.

Mehrfamilienhäuser mit einer dezentralen Warmwasseraufbereitung und Ein- und Zweifamilienhäuser werden von der Vorgabe der Trinkwasserverordnung nicht erfasst.

Die Ergebnisse der Untersuchung müssen Sie als betroffener Vermieter Ihren Mietern einmal im Jahr mitteilen. Die Prüfung auf Legionellen muss alle drei Jahre wiederholt werden. Die Kosten können Sie als Vermieter auf Ihre Mieter als Betriebskosten umlegen.