Hans Spanner

Bausachverständiger

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Aktuell - Vermietung.

 

 

Einhaltung der Kündigungsfrist!

Dass es für Mietwohnungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten gibt, schützt den Mieter davor, dass er plötzlich ohne Bleibe dasteht.

Allerdings kann das Einhalten der Frist sehr teuer werden, wenn man als Mieter selbst in eine neue Wohnung umziehen möchte.

Meist kann man die neuen Räumlichkeiten schon beziehen, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Zum ohnehin schon kostspieligen Umzug kommt dann noch hinzu, dass man doppelt Miete zahlen muss. Das ist nicht angenehm, aber nur schwer zu umgehen.

Entgegen der landläufigen Meinung verkürzt sich die Frist jedenfalls nicht, wenn man dem Vermieter drei potenzielle Nachmieter vorschlägt.